DT 125 Projekt Tag 5 (Gedanken zum TÜV) 0
Seit gut 2 Wochen läuft die DT 125. Um TÜV zu bekommen, sind aber noch allerhand Kleinigkeiten notwendig, die ich nach und nach am Wochenende und nach Feierabend erledige. Nachdem ich heute die verbogene Soziusfußrastenaufnahme gerichtet und die Universalrasten mit dem Dremel passend geschliffen habe, war die Lichtschaltereinheit an der Reihe. Statt des teuren Yamaha-Originalersatzteils habe ich für ein Drittel des Preises eine gute und günstige Universalarmatur bei Götz Motorsport bekommen. Nachteil dieser Lösung war, dass die Verkabelung geändert werden musste. Also Lampemaske ab und 9 Japan-Steckverbindungen crimpen, sowie den Schaltplan studieren. 2 Stunden später war es dann soweit – Universalarmatur sitzt bombenfest und funktioniert.
Als nächstes habe ich den erst kürzlich erneuerten Benzinschlauch durch einen amtlichen Schlauch mit Gewebeumflechtung ersetzt und einen Benzinfilter in die Leitung gehängt. Die transparenten Plastikschläuche sind zwar sehr günstig – knicken jedoch ab, sitzen nicht richtig und verhärten schon nach kurzer Zeit.
Ärger mit dem TÜV
Die Plakette habe ich immer noch nicht. Hintergrund ist, dass ich zwar die Voraussetzung für die Eintragung der Leistungssteigerung auf 24 PS (Teilegutachten, Auslaßsteuerung modifiziert, Trichter zur Auslaßreduzierung entfernt) erfülle, jedoch noch ein paar Entscheidungen ausstehen.
Änderung der Übersetzung
Ich habe den neuen Kettensatz mit kürzerer Übersetzung gekauft. Original hat das Ritzel 16 und das Kettenrad 57 Zähne – ändern möchte ich das Ritzel um einen Zahn auf 15. Die Änderung des Übersetzungverhältnisses von 3,5625 auf 3,8 beträge damit 1,06%. Inwiefern die Information stimmt, dass ein bis zu 8% vom Original abweichendes Übersetzungsverhältnis eintragungsfähig ist, weiß ich nicht – aber dass mit meiner vergleichbare Änderungen defacto eingetragen werden, zeigt ein Fahrzeugschein einer Honda Transalp, den ich im Internet gefunden habe. Der TÜV Nord in Dortmund-Dorstfeld weigert sich jedoch standhaft. Eine Geräusch- und Abgasmessung würde man nicht vornehmen, ich müsse schon ein Teilegutachten vorlegen. Auf hoher See, vor Gericht und beim TÜV ist man eben in Gottes Hand. Also suche ich weiter, bis ich einen gnädigen TÜV-Prüfer gefunden habe.
Athena Auspuffanlage und offener Luftfilter
Zugegeben – die Athena Auspuffanlage verursacht ab Resonanzdrehzahl zusammen mit dem offenen Luftfilter einen infernalischen Höllenlärm (107 dB(A)). Und obwohl dieser „Lärm“ wie Musik in meinen Ohren ist, habe ich Verständnis für meine Mitmenschen. Zum Beispiel für diejenigen, die während einer Motorradtour hinter oder neben mir herfahren könnten. Und erst Recht für unbeteiligte Dritte, deren Gehör nicht durch einen Integralhelm geschützt wird. Aber – die Lautstärke hängt immer davon ab, wie man fährt. Und ich bin der Meinung, dass meine Vernunft in dieser Sache genügt, um den Spaß verantwortungsvoll zu dosieren. Da diese Vernunft bei mir aber auch erst mit der Zeit kam und ich zudem jeden Sommer die saisonalen Sonntagsfahrer unmittelbar beim Tiefflug durch dichtbesiedelte Wohngebiete erlebe, verstehe ich, dass es gesetzliche Rahmenbedingungen geben muß. Und damit meine ich nicht jene Radikalmaßnahmen wie Streckenverbote, sondern die Regelung von Leistungsdaten im Rahmen einer homologierten Betriebserlaubnis.
Als Besitzer der „Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt“ ist die durch die Athena-Komplettanlage bedingte Mehrleistung von rund 6 PS irrelevant, denn theoretisch dürfte ich auch Marschflugkörper mit Straßenzulassung fahren. Meiner Versicherung hingegen ist das wiederum nicht egal – denn im Falle eines Unfalls wird sie vermutlich argumentieren, dass u.a. diese (uneingetragene) Mehrleistung, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, unfallursächlich gewesen sein könnte und ich somit in Regress genommen werden könne. Wenn man es ganz genau nimmt, ist das Fahrzeug aufgrund solcher Modifikationen ohne Versicherungsschutz. Und was das im Falle eines Personenschadens bedeutet, möchte ich mir erst gar nicht ausmalen. Ganz abgesehen von eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen in diesem Zusammenhang.
Zusammenfassend kann man daher sagen, dass nicht nur die Lautstärke, sondern eben auch die Mehrleistung (inklusive der dadurch bedingten Auswirkungen auf den Rest des Fahrzeugs) und eventuell veränderte Abgaswerte einer Abnahme durch einen Sachverständigen bedürfen. Die Frage ist nur, ob ich einen bezahlbaren Sachverständigen finde, der sich auf eine Prüfung einlassen würde. Und ob ich die Auspuffanlage mit Dämmwolle o.ä. zumindest in den gesetzlichen Grenzbereich bringen kann, sodass ich auch bei einer Kontrolle durch die Polizei nebst amtlicher Geräuschmessung maximal 5% Abweichung von den eingetragenen Lautstärkewerten erreiche. Denn solange das nicht der Fall ist, werde ich mich wohl oder übel an die Originalauspuffanlage mit dem uncharmantem Leistungs-/Geräuschcharakter einer Nähmaschine abfinden müssen.








































